AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 i. V. m. § 14 BGB.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Einbeziehung und Auslegung dieser Bedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber selbst ausschließlich nach dem Rech der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Verträgen des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
- Erfüllungsort für alle sich mittelbar und unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Gerichtstand ist der für den Firmensitz des Auftragnehmers zuständige Gerichtsort, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für ein Sitz oder eine Niederlassung des Auftraggebers zuständig ist
§ 2 Angebot, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
- Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Das Angebot kann von uns innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen werden.
- Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
- Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
§ 3 Überlassene Unterlagen
- Alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftragsgeber überlassenen Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer erteilt ausdrücklich eine schriftliche Zustimmung. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentums- und Urheberrecht der Unterlagen vor.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten ab Leistungserstellung. Eventuelle Verpackungs- oder Versandkosten werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, wenn der Auftragnehmer kraft zwingender gesetzlicher Regelungen hierzu verpflichtet ist.
- Wenn der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen wünscht, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Aufraggeber in Rechnung gestellt.
- Die Zahlung der Dienstleistung hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Jegliche Abzüge bedürfen der vorherigen schriftlichen besonderen Vereinbarung.
- Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.
§ 5 Aufrechnung und Zurückhaltungsreche
- Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es ei denn, dass die Aufrechnunsforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
§ 6 Lieferzeit
- Der Beginn der Lieferzeit bzw. der Beginn der Ausführung der Dienstleistung wird vertraglich vereinbart.
- Die Lieferzeit bzw. Ausführungszeit der Dienstleistung verlängert sich angemessen, wenn der Auftraggeber seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Fas Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen, z. B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel etc. Auch vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der Dienstleistungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit bzw. Ausführungszeit.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bzw. Dienstleistung bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfüllt sind.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Mängelansprüche und Gewährleistungen
- Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Auftraggeber die Ware nach Erhalt oder Dienstleistung nach Fertigstellung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftraggeber unverzüglich Anzeige zu machen. Jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt bzw. Fertigstellung ist diese Anzeige zu machen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so gilt die Ware bzw. Dienstleistung als genehmigt, es denn, dass es sich einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377ff HGB.
- Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
- Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Auftragnehmers.
- Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Sache bzw. Fertigstellung der Dienstleistung.
- Wir haften unbeschadet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die unbeschadete Haftung unsererseits bezieht sich auch auf Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlössigen Vertragsverletzungen und Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Desweiteren besteht eine Haftung im Rahmen der Garantie für Dienstleistungen und Waren oder Teile derselben, wenn eine Beschaffungs- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware bzw. Dienstleistungsergebnis eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nicht, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir nicht. Die aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
- Wir übernehmen keine Garantie für Lackschäden, Untergrundhaftung oder ähnliches die durch unsachgemäßen Umgang oder andere Art auftreten.
§ 9 Abweichungen und Schutzrechte
- Wir behalten uns vor das durch die Ausführung in Handarbeit geringfügige Abweichungen in der Darstellung und in der Farbe im Vergleich zur Kundenvorlage oder unserer Designentwürfen oder Skizzen, sowie unvermeidbare Abweichungen in Beschaffenheit, Form und sonstigen Eigenschaften vorhanden sein können. Diese Abweichungsarten schließen die vertragsmäßige Leistung nicht aus. Der Auftraggeber ist dadurch nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Abzügen berechtigt.
- Werden bei Arbeiten nach Vorlagen, Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers, Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt uns der Auftraggeber von allen Ansprüchen einschließlich aller Kosten frei.
H.Sibus GmbH
Industrielackierungen
Weilstraße 6
35781 Weilburg
Tel. 06471/939448
Mobil 0160/5628013
Fax: 06471/9394228
Geschäftsführer: Harry Sibus
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Handwerksrolle Wiesbaden Registernummer 73580